Energieeffizienz im Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), das im Sommer 2026 das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst hat, legt Vorgaben fest, um die Energieeffizienz von Gebäuden zu verbessern.
Ziel ist es, den Energieverbrauch zu reduzieren, den Einsatz erneuerbarer Energien zu fördern und somit den Klimaschutz zu stärken. Das GModG setzt Grenzwerte für den Energiebedarf von Gebäuden, sowohl beim Neubau als auch bei der Sanierung, und fordert eine effiziente Nutzung von Energiequellen.
Bewertet wird:
Der Primärenergieverbrauch umfasst die gesamte Energiemenge, die notwendig ist, um die im Gebäude genutzte "Energie" bereitzustellen. Das schließt Energiequellen wie Öl, Gas, Kohle, erneuerbare Energien und auch die Verluste bei Gewinnung, Umwandlung und Transport ein. Ab dem 1. Januar 2027 wird die Bewertung dabei von der bisher maßgeblichen rein nicht-erneuerbaren Primärenergie auf eine Gesamtprimärenergiebetrachtung umgestellt, die sowohl nicht-erneuerbare als auch erneuerbare Anteile berücksichtigt.
Grundlage dafür sind neu festgelegte Primärenergiefaktoren sowie ein neu definiertes Referenzgebäude nach der DIN TS 18599 – die Größe bildet damit noch umfassender die gesamte energetische Belastung für die Versorgung eines Gebäudes ab.
Der Nutzenergieverbrauch beschreibt die Energie, die tatsächlich im Gebäude für Heizung, Warmwasser, Beleuchtung und andere Nutzung verwendet wird. Es ist die "Energie", die beim Endverbrauch ankommt und für die jeweiligen Zwecke genutzt wird.
Ergänzend gewinnt mit dem GModG die Betrachtung über den gesamten Lebenszyklus an Bedeutung: Für Neubauten wird stufenweise eine LCA-Pflicht (Ökobilanzierung) eingeführt, die die Treibhausgasemissionen nicht nur im Gebäudebetrieb, sondern über Herstellung, Nutzung und Rückbau erfasst.

