Energieeffizienz im Gebäudeenergiegesetz (GEG)
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Das Gebäudeenergiegesetz legt Vorgaben fest, um die Energieeffizienz von Gebäuden zu verbessern. Ziel ist es, den Energieverbrauch zu reduzieren, den Einsatz erneuerbarer Energien zu fördern und somit den Klimaschutz zu stärken. Das GEG setzt Grenzwerte für den Energiebedarf von Gebäuden, sowohl beim Neubau als auch bei der Sanierung, und fordert eine effiziente Nutzung von Energiequellen.
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Bewertet wird:
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Der Primärenergieverbrauch umfasst die gesamte Energiemenge, die notwendig ist, um die im Gebäude genutzte "Energie" bereitzustellen. Das schließt Energiequellen wie Öl, Gas, Kohle, erneuerbare Energien und auch die Verluste bei Gewinnung, Umwandlung und Transport ein. Es ist also eine umfassende Größe, die die gesamte energetische Belastung für die Versorgung eines Gebäudes widerspiegelt.
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Der Nutzenergieverbrauch beschreibt die Energie, die tatsächlich im Gebäude für Heizung, Warmwasser, Beleuchtung und andere Nutzung verwendet wird. Es ist die "Energie" die beim Endverbrauch ankommt und für die jeweiligen Zwecke genutzt wird.

