AGB
AGB
Energieberatervertrag
​
in Verbindung mit dem Angebot 202X/00XX vom Datum
zwischen
dem Haus-/Wohnungseigentümer - nachfolgend Auftraggeber genannt –
Vorname Nachname
Straße xx
xxxxx Stadt
und
dem Auftragnehmer –
energieberatung für wohngebäude
joachim stumpf
Heidering 3
21441 Garstedt
​
§ 1 Auftragsgegenstand
1. Gegenstand des Vertrages ist die nachfolgend benannte Maßnahme:
(bitte eintragen)
2. Die energetische Sanierung der Maßnahme soll in folgenden Programmen gefördert werden:
(bitte eintragen/bzw. Nichtzutreffendes streichen)
3. Zusätzlich werden die Leistungen des Auftragnehmers zur energetische Fachplanung / Baubegleitung gefördert im Programm:
(bitte eintragen/bzw. Nichtzutreffendes streichen)
4. Die bei Antragstellung der Fördermittel jeweils gültige Fassung der Merkblätter der ausgewählten Förderprogramme nebst Anlagen sind Vertragsbestandteil:
• (bitte eintragen/bzw. Nichtzutreffendes streichen)
• (bitte eintragen/bzw. Nichtzutreffendes streichen)
​
§ 2 Allgemeine Anforderungen an den Auftragnehmer bei Leistungserbringung
​
1. Die Leistungen des Auftragnehmers erfolgen auf Grundlage dieses Vertrages in Verbindung mit dem Angebot vom _Datum_ inkl. Beratung und Dokumentation
entsprechend den Förderprogrammanforderungen, soweit diese Vertragsbestandteil sind.
​
2. Die Umsetzungen der Förderprogrammanforderungen erfolgen entsprechend der Vorgaben des gewählten Förderprogrammes unter Einhaltung der jeweiligen „Technischen Mindestanforderungen“ und unter Berücksichtigung der „Liste der förderfähigen Maßnahmen“ und der „Liste der förderfähigen Leistungen“ zum Stand der Antragstellung.
​
3. Der Auftragnehmer ist weder mit den bauausführenden Unternehmen oder Lieferanten verbunden oder von diesen beauftragt, noch darf er ihre Lieferungen und Leistungen vermitteln.
§ 3 Allgemeine Hinweise für den Auftraggeber
​
3.1. Pflichtenkreis des Auftraggebers
Zum Pflichtenkreis des Auftraggebers gehört insbesondere (Aufzählung nicht abschließend)
-
Beauftragung des Energieberaters
Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer Zugang zu allen erforderlichen Bereichen gewähren und alle benötigten Unterlagen zur Verfügung stellen, die in Absprache mit dem Auftragnehmer zur Durchführung der Beratung erforderlich sind, insbesondere:
-
Informationen über die energetische Situation wie beispielsweise (nicht abschließend) aktuelle maßstäbliche und bemaßte Pläne / Verbrauchsdaten
-
Informationen über bauliche Veränderungen in der Vergangenheit
-
Information über die geplanten Veränderungen in der Zukunft
-
Übersendung aller für die Förderabnahme notwendigen Unterlagen durch Zusendung sämtlicher hierfür maßgeblichen Unterlagen wie beispielsweise Leistungsverzeichnisse, Handwerkerangebote (Aufzählung nicht abschließend)
-
Die benötigten Daten und Unterlagen sind vorrangig elektronisch und weiter bearbeitbar zur Verfügung zu stellen.
-
Vorplanungen der Baumaßnahme zur Unterstützung der Angebotsstellung des Handwerkers
-
Angebotseinholung zur Bestimmung der förderfähigen Kosten und Kontrolle der geplanten Anforderungen
-
Antragsstellung durch den Auftraggeber
-
Unverzügliche Weiterleitung der Förderzusage an den Auftragnehmer
-
Beauftragung des Handwerkers
-
Den zeitlichen Ablauf der Baumaßnahme definieren und allen am Bau beteiligten Personen mitteilen
-
Einhaltung der Vorgaben des Förderstandards
-
Baumaßnahme beginnen – bitte teilen Sie alle Abweichungen von der Planung umgehend dem Auftragnehmer mit, damit die Übereinstimmung mit den Förderbedingungen geprüft werden kann
-
Zusammentragen der Schlussrechnungen und Fachunternehmererklärung
-
Definieren der förderfähigen Summe
-
Nach dem Begleichen aller Rechnungen erfolgt die Bestätigung der ordnungsgemäßen Durchführung, soweit beauftragt
-
Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer rechtzeitig, spätestens jedoch 4 Wochen vor dem maßgeblichen Fristablauf, sämtliche Unterlagen und Nachweise zur Verfügung stellen, um die Bestätigung der ordnungsgemäßen Durchführung erstellen zu können, soweit diese beauftragt ist
-
Fristgerechte Antragstellung und Einreichung der Verwendungsnachweise bei der Förderstelle durch den Auftraggeber
-
Der energetische Zustand darf vom Auftraggeber nachträglich nicht verschlechtert werden.
​
3.2. Allgemeine Hinweise für den Auftraggeber während der Sanierung
-
Bei den Leistungen der Baubegleitung handelt es sich nicht um das Leistungsbild der Objektüberwachung nach HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure)
-
Unabhängig von einer Energieberatung sind bei einer Sanierung eines Gebäudes weitere planerische Leistungen zu erbringen. Dem Auftraggeber wird empfohlen, einen Architekten bzw. Bauingenieur als Objektplaner sowie gegebenenfalls weitere Fachplaner (Haustechnikplaner, Statiker etc.)für die Planung und Umsetzung seines Bauvorhabens hinzuzuziehen, falls diese Leistungen nicht beim Auftragnehmer gesondert beauftragt werden
-
Die Tätigkeit des Auftragnehmers beinhaltet ausschließlich die energetische Tätigkeit im Rahmen dieses Vertrages in Verbindung mit dem Angebot. Dies bedeutet beispielsweise (nicht abschließend), dass Systemskizzen keine Werkplanung sind, die Kontrolle der Handwerkerangebote nur auf die Belange der Förderfähigkeit geprüft werden, die Dokumentation der Maßnahme für den Fördergeber keine Planungsgrundlage und kein Bautagebuch ist, die Stichprobenkontrolle auf der Baustelle, sofern vom Fördergeber gefordert oder vom Auftraggeber beauftragt, keine werkvertragliche Abnahme ist, gleiches gilt für die gutachterliche Abnahme der Umsetzung der Komponenten des Energiekonzeptes durch eine Sichtprüfung vor Ort
-
Der Auftragnehmer haftet nicht für die Übererfüllung der Fördervoraussetzung durch den Auftraggeber
3.3 Allgemeine Hinweise für den Auftraggeber zur Zuschusserlangung
-
Auf die Förderungssumme besteht kein Rechtsanspruch
-
Bitte beachten Sie, dass die . Unter der folgenden Internetadresse finden Sie alle relevanten Förderprogramme für Privatpersonen inkl. deren Beschreibung und Formulare zur Beantragung:
-
https://www.bafa.de/DE (Gesamtübersicht der Förderungen)
-
https://www.kfw.de/DE (Gesamtübersicht der Förderungen)
-
-
Bitte beachten Sie, dass der Zuschuss vom Fördergeber nach der Bewilligung nur für einen genau bestimmten Zeitraum bereitgehalten wird und innerhalb dieses Zeitraumes die Maßnahme durchgeführt und gegenüber dem Fördergeber nachgewiesen worden sein muss, um den Zuschuss zu erhalten. Die Beantragung der Zuschüsse und Fristenüberwachung obliegen ausschließlich dem Auftraggeber.
3.4 Förderfähige Kosten
Die förderfähigen Kosten werden zusammen mit dem Auftraggeber vor der Beantragung festgelegt. Nachträgliche Änderungen können nicht mehr nachträglich beantragt werden.
​
§ 4 Änderungs- oder Zusatzleistungen/Nachträge
Zusätzliche Arbeiten oder Änderungen des Auftrages müssen schriftlich vertraglich vereinbart werden.
​
§ 5 Nebenkosten
Der Auftragnehmer hat Anspruch auf Erstattung seiner Nebenkosten netto zzgl. jeweils geltender Umsatzsteuer wie folgt:
-
aufwandsbezogen auf Nachweis
-
Fahrtkosten Pkw (ab Betriebsstätte zum Zielort) in Höhe der steuerlich zulässigen Pauschalsätze, sofern nicht höhere Aufwendungen nachgewiesen werden
​
§ 6 Abschlagszahlungen
Der Auftragnehmer ist berechtigt, monatlich/quartalsweise Abschlagszahlungen für bisher erbrachte Teilleistungen zu fordern.
​
§ 7 Kündigungsrecht
Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Vertrag nebst Nachträgen/Änderungs- oder Zusatzleistungen außerordentlich zu kündigen, insbesondere
-
wenn der Auftraggeber mit einer Zahlungsverpflichtung im Verzug ist
-
wenn der Auftraggeber die zur Bearbeitung der Arbeiten notwendigen Unterlagen nicht vorlegt oder
-
wenn der Auftraggeber dem Auftragnehmer trotz rechtzeitiger Ankündigung den Zugang zum Objekt nicht ermöglicht
Für den Fall der Kündigung sind die bisherigen anteilig erbrachten Leistungen nach den Vertragspreisen brutto zahlbar. Weitergehende Ansprüche des Auftragnehmers, insbesondere wegen Schadensersatz, bleiben hiervon unberührt.
Dessen ungeachtet kann jede Vertragspartei das Dienstverhältnis mit den in § 621 BGB genannten Fristen kündigen. Alle bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen des Auftragnehmers sind nach den Vertragspreisen brutto zahlbar.
​
§ 8 Haftung
​
8.1.
Der Auftragnehmer haftet für Verletzung der von ihm geschuldeten Pflichten nach Maßgabe dieses Vertrages nach den Vorschriften des BGB. Für darüber hinaus-gehende Gefälligkeiten, Empfehlungen und Ratschläge haftet der Auftragnehmer nicht.
​
8.2
Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die vorgenannten Einschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden. Datenschutzrechtliche Anspruchsgrundlagen werden von dieser Haftungsregelung nicht erfasst.
​
8.3.
Die Energiedaten werden vom Auftragnehmer nach den Angaben des Auftraggebers ermittelt. Dazu kommen Abschätzungen nach Erfahrungswerten nach bestem Wissen und Gewissen des Auftragnehmers. Eine Garantie für deren Richtigkeit wird nicht übernommen, zumal der Energiebedarf stark vom Nutzerverhalten abhängt. Der Auftragnehmer haftet nicht für Abweichungen zwischen berechneten Bedarfswerten und tatsächlich eingetretenen Verbrauchswerten.
Der Auftragnehmer erbringt keine Planungsleistungen im Sinn der HOAI. Solche Planungsleistungen und/oder Umsetzungsbegleitung sind optional zu vereinbaren.
​
8.4.
Der Auftragnehmer haftet nicht für die Einhaltung der Förderzusage des Fördergebers.
​
8.5
Der Auftragnehmer verfügt über eine Berufs- und Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung.
​
Die Deckungssummen dieser Versicherung betragen:
für Personenschäden: 3.000.000,00 [EUR]
für Sachschäden: 3.000.000,00 [EUR]
für Vermögensschäden: 500.000,00 [EUR]
für die vertraglich vereinbarten Leistungen.
​
Der Auftragnehmer ist fachkundig auf dem Gebiet des energiesparenden Bauens und Sanierens. Er ist kein Baufinanzierungsberater oder Berater über alle für ein Vorhaben in Frage kommenden Fördermöglichkeiten. Es ist daher nicht die Aufgabe des Auftragnehmers und er ist nicht verpflichtet, den Auftraggeber über alle relevanten und für das Bauvorhaben in Frage kommenden Fördermöglichkeiten aufzuklären. Eine umfassende Förderrecherche muss extra beauftragt werden.
Des Weiteren ist der Auftragnehmer nicht zur Fristüberwachung verpflichtet.
§ 9 Urheberrecht und Vertraulichkeit
​
9.1
Dem Auftragnehmer verbleiben an den von ihm erstellten Unterlagen alle Rechte, die ihm nach dem UrhG zustehen, sofern sie nicht nach dem Inhalt dieses Vertrages oder aufgrund einer Sondervereinbarung auf den Auftraggeber übertragen worden sind.
​
9.2
Der Auftragnehmer wird alle Informationen und Unterlagen, die ihm zur Verfügung gestellt werden und von denen er während Durchführung diese Vertrages Kenntnis erhält, vertraulich behandeln, soweit nichts anderes in diesem Vertrag vereinbart wurde.
​
§ 10 Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung
Der Auftraggeber erteilt dem Auftragnehmer die Erlaubnis, von der BAFA oder der DENA zum Zwecke der Qualitätsprüfung angeforderte Unterlagen zu diesem Zwecke zur Verfügung zu stellen.
​
§ 11 Schlichtungsvereinbarung
Ist der Auftraggeber kein Verbraucher, gilt folgendes: Sofern ein Vertragspartner bei Streitigkeiten über Inhalte dieses Vertrags vor Beschreiten des Rechtswegs zu den ordentlichen Gerichten die Schlichtungsstelle des GIH e.V. (Gebäudeenergieberater Ingenieure Handwerker - Bundesverband e.V.) auf Grundlage der Schlichtungsordnung des GIH (abrufbar unter www.gih.de/leistungen/schlichtungsstelle/) anruft, stimmt der andere Vertragspartner schon heute der Durchführung des Schlichtungsverfahrens (Ziff. 3 der Schlichtungsordnung des GIH) zu.
Diese Vereinbarung steht unter dem Vorbehalt, dass die Berufshaftpflicht-versicherung des Auftragnehmers der Durchführung eines Schlichtungsverfahrens zustimmt.
​
§ 12 Schlussbestimmungen
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dasselbe gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine andere ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Regelung in zulässiger Weise am nächsten kommt. Das Gleiche gilt für das Vorliegen von Vertragslücken, Änderungen und Ergänzungen.
​
​
Ort, Datum Ort, Datum
​